§ 1 Anwendungsbereich der AGB
a) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Lehrgangsleitung Stephanie Konkol (nachfolgend „Lehrtrainer“ genannt) und dem Lehrgangsteilnehmer als Ausbildungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Die Bezeichnung Ausbildung bezieht sich auf sämtliche Module und Workshops.
b) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Lehrgangsteilnehmer das generelle Angebot der Ausbildung durch schriftliche Anmeldung annimmt.
c) Der Lehrtrainer ist jedoch berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn Beschwerden vorliegen, welche bspw. einer Hypnoseanwendung entgegensteht oder welche den Lehrtrainer in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Lehrtrainers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.
§ 2 Inhalt und Zweck des Vertrags
Der Lehrtrainer erbringt seine Dienste gegenüber dem Lehrgangsteilnehmer in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Ausübung der Ausbildung entsprechend der Vorgaben der World Hypnosis Organization (WHO) und der Positive Psychology Organization (PosPsy) dem Lehrgangsteilnehmer, unter Berücksichtigung eventueller Behandlungsverbote und seiner Sorgfaltspflicht, vermittelt.
§ 3 Mitwirkung des Lehrgangsteilnehmers
a) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Lehrgangsteilnehmer nicht verpflichtet. Der Lehrtrainer ist jedoch berechtigt, den Lehrgangsteilnehmer von der Ausbildung auszuschliessen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Lehrgangsteilnehmer Ausbildungsinhalte ablehnt oder Methoden und Interventionen vereitelt.
b) Der Lehrgangsteilnehmer erkennt an, dass er während der Ausbildung, sowohl während der einzelnen Module / Workshops als auch während der Zeit zwischen einzelnen Modulen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist für seine körperliche und geistige Gesundheit.
c) Der Lehrgangsteilnehmer erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Zuge der Ausbildung von ihm durchgeführt werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
e) In folgenden Fällen ist der Lehrtrainer zwingend vor Beginn einer Hypnose-Ausbildung zu informieren, da eine Kontraindikation für Hypnose vorliegen könnte:
Im gemeinsamen Gespräch werden wir dann erörtern, ob vor einer Hypnose Anwendung erst die Einwilligung des entsprechenden Arztes oder Therapeuten eingeholt werden muss. Es ist auch möglich, dass wir von einer Hypnose Ausbildung abraten oder eine Teilnahme ablehnen müssen.
§ 4 Honorierung
a) Der Lehrtrainer hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Lehrtrainer und Lehrgangsteilnehmer vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste (der Website, dem Vertrag/Anmeldung oder dem Flyer zu entnehmen) aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder –verzeichnisse gelten nicht.
b) Die Honorare sind jeweils vor Ausbildungsbeginn vom Lehrgangsteilnehmer per Überweisung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen, damit die Reservierung sicher ist. Der Lehrgangsteilnehmer erhält eine Rechnung gemäss § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
c) Der Rechnungsbetrag kann gesamt vor Ausbildungsbeginn oder bei mehreren Modulen nach Absprache in entsprechenden Raten vor jedem Ausbildungsmodul gezahlt werden.
d) Sollte sich die Überweisung aus irgendwelchen Gründen verzögern, ist der Lehrtrainer rechtzeitig zu informieren, da der Seminarplatz andernfalls an andere Interessenten vergeben wird.
e) Sollte sich der potenzielle Lehrgangsteilnehmer aktuell in einer finanziell schwierigen Situation befinden (z.B. Studium, Ausbildung, Entgeltersatzleistungsbezug, Rente und vieles mehr) kann der Lehrtrainer auf Ermässigungen angesprochen werden. Studenten, Auszubildende, Rentner, Entgeltersatzleistungsbezieher erhalten bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises 10% Ermässigung.
§ 5 Rücktritt
a) Der Lehrgangsteilnehmer kann bis zu 14 Tagen vor Ausbildungsbeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Danach entstehen dem Lehrgangsteilnehmer 80% der Seminarkosten, wenn keine Abmeldung erfolgt; bei schriftlicher Abmeldung innerhalb der 14 Tage vor Ausbildungsbeginn wird der Lehrgangsteilnehmer an den Ausfallkosten mit einem Betrag in Höhe von 40 CHF beteiligt.
b) Bei Absage durch den Veranstalter: Es werden die bezahlten Seminargebühren erstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
c) Fällt der Lehrgangsteilnehmer nachweislich krankheitsbedingt an einem Ausbildungsmodul aus, so kann dieses ohne Zusatzkosten im nächsten Ausbildungskurs nachgeholt werden, sofern ein solcher angeboten wird. Der Lehrgangsteilnehmer hat hierauf jedoch keinen Rechtsanspruch. Die WHO-Zertifizierung fordert eine Teilnahme an allen Ausbildungstagen.
§ 6 Vertraulichkeit
a) Der Lehrgangsteilnehmer ist verpflichtet, vertrauliche Informationen anderer Lehrgangsteilnehmer ausserhalb der Ausbildung nicht an Dritte weiterzugeben oder anzudeuten.
b) Der Lehrtrainer behandelt die Teilnehmerdaten vertraulich und erteilt bezüglich der Ausbildung und der persönlichen Verhältnisse des Lehrgangsteilnehmers keine Auskünfte an Dritte.
§ 7 Rechnungsstellung
Die Rechnungen, die der Lehrgangsteilnehmer nach § 4 Absatz 2 erhält, enthalten grundsätzlich folgende Angaben:
Vollständiger Name und Anschrift des Lehrtrainers, vollständiger Name und Anschrift des Lehrgangsteilnehmer, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum der Rechnung, Leistungsangebot, Zeitpunkt der Leistung, Art und Umfang der Ausbildung, Höhe des Honorars, ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung.
§ 8 Kündigung
a) Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit fristlos gekündigt werden.
b) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
c) Hinsichtlich des Honoraranspruchs des Lehrtrainers gilt § 4 dieser AGBs.
§ 9 Rückforderungen
a) Bei Austritt aus dem Vertrag, kann vom Lehrgangsteilnehmer kein Recht abgeleitet werden gezahlte Honorare zurückzufordern (s. § 4).
b) Vom Lehrgangsteilnehmer unentschuldigt nicht wahrgenommene Ausbildungstage bleiben Gegenstand der Honorarrechnung.
§ 10 Datenschutz / Verschwiegenheit
a) Der Lehrtrainer ist berechtigt, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten des Lehrgangsteilnehmers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Rahmen des Vertragszwecks zu verarbeiten, zu speichern oder durch Dritte verarbeiten und speichern zu lassen.
b) Der Lehrtrainer ist verpflichtet, ausserhalb gesetzlicher Zeugenpflichten keine Informationen über den Lehrgangsteilnehmer an Dritte weiterzugeben; es sei denn, diese sind bereits öffentlich bekannt oder der Lehrtrainer wurde von seiner vertraglichen Schweigepflicht entbunden.
c) Der Lehrtrainer ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken der vertraglich festgelegten Ausbildung zu verwenden.
d) Aufzeichnungen aller Art sind so zu verwahren, dass aussenstehende Dritte keinerlei unbefugten Zugang bekommen. Ausnahme ist, wenn der Teilnehmende schriftlich der Aufzeichnung und Veröffentlichung zugestimmt hat.
e) Diese Verpflichtungen gelten über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
Es gilt die Datenschutzerklärung.
§ 11 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag und den ABG sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden zunächst mündlich und gegebenenfalls schriftlich vorzubringen.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Gerichtsstand: Ebikon